AGB | vego.tech
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Rechtliches

Allgemeine
Geschäfts­bedingungen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (im Folgenden: „AGB“) des Einzelunternehmens vego.tech, vertreten durch Marian Moritz Hildebrand (in der Folge „vego.tech“)

Stand: 16.10.2026

vego.tech® ist eine Marke des Einzelunternehmers Marian Moritz Hildebrand, Landstraßer Hauptstraße 55⁠–⁠57, 1030 Wien, Österreich. E-Mail: hello@vego.tech, Telefon: +43 676 486 70 25.

I Geltungsbereich

(1)

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen vego.tech und Ihnen als Kunden über die Reparatur von Smartphones, Tablets und Laptops.

(2)

Diese AGB gelten für Sie sowohl als Verbraucher als auch als Unternehmer. Gemäß dem österreichischen Konsumentenschutzgesetz (im Folgenden: „KSchG“) sind Sie Verbraucher, wenn Sie einen Vertrag mit uns zu Zwecken abschließen, die überwiegend weder Ihrer gewerblichen noch Ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist jede auf Dauer angelegte Organisation selbständiger wirtschaftlicher Tätigkeit, selbst wenn diese nicht auf Gewinn gerichtet ist. Bestimmungen, die nur für Verbraucher oder nur für Unternehmer gelten, sind als solche gekennzeichnet.

(3)

Für die Geschäftsbeziehung zwischen Ihnen als Kunden und uns gelten ausschließlich diese AGB in der im Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrages gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, wir stimmen ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

(4)

„Schriftlich“ im Sinne dieser AGB ist auch eine E-Mail.

II Vertragsschluss

(1)

Die auf der Internetseite von vego.tech enthaltenen Informationen stellen kein verbindliches Angebot dar. Anfragen über das Formular auf der Website, per Telefon oder per E-Mail sind für beide Seiten unverbindlich und kostenfrei.

(2)

Diagnose und Kostenvoranschlag sind kostenfrei. Der Kostenvoranschlag nennt die Reparatur, das gewählte Ersatzteil (siehe IV (6)) und den Preis.

(3)

Kostenvoranschlag und Annahme: vego.tech übermittelt jeden Kostenvoranschlag per E-Mail, zusammen mit diesen AGB, der Belehrung über das Rücktrittsrecht und dem Muster-Widerrufsformular (XIII). Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde den Kostenvoranschlag schriftlich annimmt. vego.tech bestätigt den Vertrag per E-Mail (Auftragsbestätigung).

(4)

Vorbeibringen: vego.tech hat kein Geschäftslokal. Der Kunde übergibt das Gerät beim vereinbarten Termin am Empfang des Hauses Landstraßer Hauptstraße 55⁠–⁠57. Den Kostenvoranschlag erhält der Kunde per E-Mail, auf Wunsch noch während des Termins. Einsenden: Der Kunde schildert den Schaden über das Formular auf der Website oder per E-Mail; vego.tech übermittelt den Kostenvoranschlag, bevor das Gerät versendet wird, und mit der Auftragsbestätigung das Versandetikett (III (2.1)(k)).

(5)

Der Kostenvoranschlag ist für den beschriebenen Schaden verbindlich (Festpreis). Beim Einsenden beruht er auf der Schilderung des Kunden. Zeigt die Diagnose nach dem Eingang des Gerätes einen anderen oder weiteren Schaden, informiert vego.tech den Kunden vor jeder weiteren Arbeit und übermittelt einen neuen Kostenvoranschlag. Arbeiten, die über den angenommenen Kostenvoranschlag hinausgehen, führt vego.tech nur mit schriftlicher Zustimmung des Kunden aus. Lehnt der Kunde ab, sendet vego.tech das Gerät kostenfrei und unrepariert zurück.

(6)

Vor Ort (nur Unternehmer): Mit Unternehmern kann vereinbart werden, dass vego.tech die Reparatur am Standort des Kunden durchführt. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde den Kostenvoranschlag schriftlich annimmt.

(7)

Die Reparatur wird entsprechend der Ergebnisse der Diagnose durchgeführt, wobei Anmerkungen im Kostenvoranschlag zu berücksichtigen sind und in Absprache mit dem Kunden gegebenenfalls nicht oder zusätzlich vom Reparaturumfang umfasst sind.

(8)

vego.tech behält sich das Recht vor, Reparaturaufträge abzulehnen.

(9)

vego.tech schließt mit ihren Kunden Verträge ausschließlich in deutscher Sprache ab.

(10)

Beschwerden richten Sie an hello@vego.tech. vego.tech antwortet in der Regel am selben Werktag.

III Leistung

(1)

vego.tech ist berechtigt, sich zur Leistungserbringung Dritter zu bedienen.

(2)

vego.tech führt die Reparatur selbst durch. Mit Unternehmern kann die Reparatur am Standort des Kunden vereinbart werden (II (6)).

(2.1)

Für den Ablauf der Reparatur gilt:

(a)

Das Gerät wird vego.tech nach Terminvereinbarung persönlich übergeben oder mit dem Versandetikett von vego.tech eingesendet.

(b)

Zur Ermittlung der Funktionalität des Gerätes führt vego.tech einen Funktionstest durch (Diagnose). Der Funktionstest beschränkt sich ausschließlich auf die technische Funktionalität des Gerätes. Eine Datensicherung wird von vego.tech nicht vorgenommen. Das Ergebnis und der Kostenvoranschlag werden dem Kunden vorgelegt bzw. übermittelt. Mit der Annahme wird der genaue Reparaturumfang festgelegt.

(c)

Es ist die Verpflichtung des Kunden, die auf dem Gerät gespeicherten Daten vor Verlust oder Beschädigung zu schützen, etwa indem er vor der Übergabe bzw. Einsendung eine Datensicherung („Backup“) durchführt.

(d)

Die Reparatur wird entsprechend der Diagnose bzw. des beauftragten Reparaturumfanges durchgeführt. vego.tech kann aus technischen Gründen nicht ausschließen, dass es je nach Reparatur zu einem (teilweisen) Datenverlust kommt. Muss ein Gerät für die Reparatur zurückgesetzt werden, informiert vego.tech den Kunden vorher. Für die Haftung gilt XI.

(e)

Nach der Reparatur führt vego.tech einen erneuten Funktionstest durch. Das reparierte Gerät wird beim vereinbarten Termin am Empfang übergeben oder zurückgesendet.

(f)

Verzichtet vego.tech auf Wunsch des Kunden auf den anfänglichen und nachträglichen Funktionstest, oder ist ein solcher offensichtlich nicht erforderlich (etwa beim Tausch eines Displays), ergibt sich der Reparaturumfang ausschließlich aus dem Auftrag des Kunden.

(g)

Der Kunde ist nicht verpflichtet, den Entsperrcode seines Gerätes bekanntzugeben oder Ortungsfunktionen (z. B. „Wo ist?“) zu deaktivieren. Ist ein vollständiger Funktionstest ohne Entsperrcode nicht möglich, beschränkt sich der Funktionstest auf die ohne Entsperrcode prüfbaren Funktionen, sofern der Kunde den Code nicht freiwillig bekanntgibt.

(h)

Für die Übernahme gelten die gesetzlichen Vorschriften. Der Übernahme steht es gleich, wenn der Kunde mit der Annahme in Verzug ist.

(i)

Wird die Durchführung der Reparatur aus Gründen verzögert oder unmöglich gemacht, die der Kunde zu vertreten hat, so werden ihm die hierdurch entstandenen Kosten in Rechnung gestellt (siehe VI).

(j)

Empfängt der Kunde (Unternehmer) vego.tech nicht zum vereinbarten Vor-Ort-Termin, kann vego.tech Ersatz der angefallenen Fahrtkosten verlangen, es sei denn, den Kunden trifft kein Verschulden (siehe VI).

(k)

Versand: Beim Einsenden übermittelt vego.tech nach der schriftlichen Annahme des Kostenvoranschlages ein Versandetikett. Hin- und Rückversand innerhalb Österreichs sind für den Kunden kostenfrei und versichert. Bei Versand mit dem Etikett von vego.tech trägt vego.tech das Risiko von Verlust und Beschädigung von der Übergabe an das Versandunternehmen bis zur Zustellung, auf dem Hinweg wie auf dem Rückweg. Der Kunde verpackt das Gerät bruchsicher (Polsterung, fester Karton), ohne Zubehör und ohne SIM-Karte, und legt den Begleitzettel bei. Die Rücksendung erfolgt nach Zahlungseingang (V (1.1)). Wird die Reparatur nicht durchgeführt, sendet vego.tech das Gerät kostenfrei zurück.

(l)

Abholung: vego.tech informiert den Kunden, sobald das Gerät abholbereit ist, und verwahrt es danach unentgeltlich. Holt der Kunde das Gerät zwölf Monate nach dieser Verständigung nicht ab, fordert vego.tech ihn per Brief und E-Mail ein letztes Mal zur Abholung auf, mit einer Frist von vier Wochen und dem Hinweis auf die folgende Rechtsfolge. Verstreicht auch diese Frist, darf vego.tech das Gerät nach sicherer Löschung aller Daten verwerten oder fachgerecht entsorgen; ein Erlös wird nach Abzug offener Beträge an den Kunden ausbezahlt. Mit Verbrauchern wird diese Regel in der schriftlichen Annahme des Kostenvoranschlages gesondert vereinbart.

IV Preise

(1)

Der Preis einer Reparatur ergibt sich aus dem Kostenvoranschlag. Die Website von vego.tech enthält keine Preisangaben.

(1.1)

Bei beidseitig unternehmensbezogenen Geschäften können anderweitige Preise schriftlich vereinbart werden.

(2)

Nimmt der Kunde den Kostenvoranschlag nicht an, entstehen ihm keine Kosten.

(3)

Sofern nichts anderes angegeben ist, ist in den Preisen die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten.

(4)

Für Reparaturen am Standort von Unternehmern wird ein Aufpreis gesondert vereinbart und im Kostenvoranschlag genannt.

(5)

Sämtliche Preise sind in Euro (€) angegeben. Für die Wahl einer Zahlungsart verrechnet vego.tech keine Zuschläge.

(6)

Ersatzteile: Der Kunde wählt im Kostenvoranschlag zwischen „Original, offiziell vom Hersteller“ (neu, beim iPhone und iPad mit der Systemkonfiguration von Apple kalibriert), „Original, gebraucht oder refurbished“ und „Kompatibel, Drittanbieter“. vego.tech weist darauf hin, dass ein iPhone oder iPad bei gebrauchten Originalteilen in der Teile- und Servicehistorie (Einstellungen > Allgemein > Info) „Gebraucht“ und bei kompatiblen Teilen dauerhaft „Unbekanntes Teil“ anzeigen kann, dass einzelne Funktionen (etwa True Tone oder die Anzeige des Batteriezustands) mit kompatiblen Teilen je nach Modell eingeschränkt sein können und dass der Wiederverkaufs- oder Eintauschwert des Gerätes dadurch sinken kann. Der Kostenvoranschlag nennt diese Folgen für das gewählte Teil. Die Garantie (X) gilt für alle drei Varianten.

V Zahlungsbedingungen

(1)

Die Zahlung erfolgt nach Erbringung der Reparatur in bar, mit Karte oder per Überweisung.

(1.1)

Bei eingesendeten Geräten übermittelt vego.tech nach der Reparatur eine Rechnung per E-Mail. Der Rechnungsbetrag ist per Überweisung auf das auf der Rechnung angeführte Konto zu bezahlen. Die Rücksendung erfolgt nach Zahlungseingang.

(1.2)

Mit Unternehmern kann eine Zahlung auf Rechnung vereinbart werden, auch als monatliche Sammelrechnung. In diesem Fall ist der Rechnungsbetrag binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung zu bezahlen.

(2)

Ist eine unbare Zahlungsart vereinbart worden und scheitert die Zahlung, kann vego.tech den Abschluss des Vertrages ablehnen oder, falls der Vertrag bereits zustande gekommen ist, nach Setzung einer angemessenen Nachfrist von diesem zurücktreten.

(3)

Sämtliche Zahlungsinformationen sind auf der Rechnung angeführt.

VI Verhinderung der Leistungserbringung, Zahlungsverzug und Zinsen

(1)

Wird die Durchführung der Reparatur aus Gründen verzögert oder unmöglich gemacht, die der Kunde zu vertreten hat bzw. die seiner Sphäre zuzurechnen sind, so werden ihm die hierdurch entstandenen Kosten in Rechnung gestellt.

(1.1)

Bei Vor-Ort-Einsätzen (Unternehmer) wird in diesem Fall ein pauschaler Aufwandsersatz in Höhe von 59,– Euro (netto) zuzüglich An- und Abfahrtskosten verrechnet. Der Ersatz sonstiger Aufwendungen (etwa für gesondert bestellte Ersatzteile) bleibt hiervon unberührt.

(1.2)

In Fällen höherer Gewalt kann der Kunde den vereinbarten Termin kostenfrei auf einen Ersatztermin innerhalb des darauffolgenden Kalendermonats verschieben; die Absage hat unverzüglich und schriftlich zu erfolgen.

(2)

Bei Zahlungsverzug ist vego.tech berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie die zur zweckentsprechenden Betreibung notwendigen und angemessenen Mahn- und Inkassospesen zu verrechnen, sofern der Kunde den Verzug verschuldet hat. Für jede Mahnung werden höchstens 12,– Euro verrechnet. Die Geltendmachung darüber hinausgehender Schäden bleibt unberührt.

VII Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

(1)

Ein Kunde, der Verbraucher ist, kann eine Gegenforderung gegen vego.tech nur aufrechnen, wenn vego.tech zahlungsunfähig ist oder die Gegenforderung im rechtlichen Zusammenhang mit der Verbindlichkeit des Kunden steht, gerichtlich festgestellt oder von vego.tech anerkannt worden ist. Ein Kunde, der Unternehmer ist, ist nicht berechtigt, wegen Gegenforderungen oder Gewährleistungsansprüchen Zahlungen zurückzuhalten oder mit solchen Gegenforderungen aufzurechnen.

(2)

vego.tech ist berechtigt, das reparierte Gerät bis zur vollständigen Bezahlung dieser Reparatur zurückzubehalten (§ 471 ABGB).

VIII Eigentumsvorbehalt

(1)

Die eingebauten Ersatzteile und Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von vego.tech, soweit sie nicht durch den Einbau untrennbar mit dem Gerät verbunden sind. Die einschlägigen Bestimmungen des ABGB finden Anwendung.

IX Gewährleistung

(1)

vego.tech haftet für Mängel der Reparatur und der eingebauten Ersatzteile nach den gesetzlichen Bestimmungen des österreichischen Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB).

(2)

Etwaige von vego.tech gegebene Garantien (X) oder von Herstellern eingeräumte Garantien treten neben die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche und schränken diese nicht ein.

(3)

Keine Gewährleistung besteht für Mängel, die auf nachträgliche Eingriffe, Veränderungen oder Reparaturen durch den Kunden oder Dritte zurückzuführen sind.

(4)

Ein Kunde, der Unternehmer ist, hat das reparierte Gerät unverzüglich nach der Übergabe zu überprüfen. Zeigt sich dabei ein Mangel der Reparatur, so ist dieser unverzüglich schriftlich zu rügen. Wird eine solche Rüge unterlassen, gilt die Reparatur als genehmigt (§ 377 UGB).

(5)

Ein Gewährleistungsanspruch besteht nur gegenüber vego.tech als Vertragspartner. vego.tech kann ausgewählte Partner mit der Begutachtung beauftragen.

(6)

Ist der Kunde Unternehmer, beträgt die Gewährleistungsfrist sechs Monate. vego.tech behält sich gegenüber Unternehmern das Wahlrecht vor, Mängel durch Austausch, Verbesserung oder Nachtrag des Fehlenden zu beheben. Gegenüber Unternehmern ist die Haftung für entgangenen Gewinn, Informations- oder Datenverlust und sonstige Folgeschäden ausgeschlossen, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

(7)

Macht der Kunde einen Mangel geltend, übergibt oder sendet er das Gerät vego.tech zur Überprüfung. Für Verbraucher ist die Verbesserung kostenfrei; vego.tech stellt dafür ein Versandetikett bereit und trägt das Versandrisiko wie in III (2.1)(k). Unternehmer senden auf eigene Gefahr und Kosten.

(8)

Keine Gewährleistung besteht für Schäden, die nach der Übergabe durch unsachgemäße Behandlung (etwa Sturz, Bruch, Kratzer), Nichtbeachtung von Bedienungsanleitungen, äußere Einflüsse (Feuchtigkeit, Dämpfe, Feuer, Unfall, Vandalismus) oder unsachgemäße Folgereparaturen entstehen.

(8.1)

„Unsachgemäße Folgereparaturen“ sind Reinigungs-, Wartungs- oder Reparaturmaßnahmen, die nicht durch den Hersteller, durch vom Hersteller autorisierte Betriebe oder durch vego.tech durchgeführt wurden.

X vego.tech®-Garantie

(1)

Garantiegeber ist vego.tech, Marian Moritz Hildebrand, Landstraßer Hauptstraße 55⁠–⁠57, 1030 Wien. Die Garantie gilt in Österreich und ist freiwillig.

(2)

vego.tech gibt ein Jahr Garantie ab Übergabe, ausschließlich auf die von vego.tech verbauten Ersatzteile. Fällt ein solches Teil innerhalb dieses Jahres aus, muss der Kunde nicht nachweisen, dass der Fehler schon bei der Übergabe bestand. Dies gilt für alle Ersatzteil-Varianten („Original, offiziell vom Hersteller“, „Original, gebraucht oder refurbished“, „Kompatibel, Drittanbieter“) und auch für Teile, die bei einer Reparatur nach einem Wasserschaden oder an der Hauptplatine verbaut wurden.

(2.1)

Auf Verschleißteile, insbesondere Akkus, gilt ebenfalls ein Jahr Garantie. Maßgeblich ist zudem die zu erwartende Lebensdauer des Teils (etwa die Zahl der Ladezyklen). Wird diese innerhalb eines Jahres erreicht, endet die Garantie für dieses Teil.

(2.2)

Bei beidseitig unternehmensbezogenen Geschäften können abweichende Garantiezeiträume schriftlich vereinbart werden.

(3)

Im Garantiefall tauscht vego.tech das Ersatzteil kostenfrei aus oder bessert es aus; die Wahl trifft vego.tech.

(4)

Für die Garantie übergibt oder sendet der Kunde das Gerät mit der Rechnung von vego.tech; für den Versand gilt IX (7). Die Garantie umfasst keine Schäden im Sinne von IX (8).

(5)

Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Kunden (IX) bestehen neben der Garantie und werden durch sie nicht eingeschränkt.

XI Haftung

(1)

Gegenüber Verbrauchern haftet vego.tech nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Schäden an dem Gerät, das vego.tech zur Reparatur übernommen hat, ist nicht eingeschränkt. Für sonstige Sachschäden haftet vego.tech nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit; für Schäden an der Person haftet vego.tech auch bei leichter Fahrlässigkeit.

(2)

Gegenüber Unternehmern haftet vego.tech nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, außer für Schäden an der Person. Die Haftung für entgangenen Gewinn und für Datenverlust ist gegenüber Unternehmern ausgeschlossen, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

(3)

Die Einschränkungen der Abs. (1) und (2) gelten auch zugunsten der Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von vego.tech.

(4)

Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes (PHG) bleiben unberührt.

(5)

Die Datensicherung vor der Übergabe bzw. Einsendung obliegt dem Kunden (III (2.1)(c)). Unterlässt er sie und kommt es zu einem Datenverlust, wird dies als Mitverschulden des Kunden berücksichtigt (§ 1304 ABGB).

XII Datenverarbeitung

(1)

Die Kundendaten (Name, Anschrift, E-Mail, Telefonnummer sowie sonstige Auftragsdaten) werden zur Abwicklung des Vertrages, insbesondere zu Verwaltungs- und Verrechnungszwecken, verarbeitet. Näheres regelt die Datenschutzerklärung.

(2)

vego.tech greift im Zuge der Reparatur nicht auf persönliche Daten auf dem Gerät zu, soweit dies für die Reparatur und den Funktionstest nicht unvermeidlich ist.

XIII Rücktrittsrecht

(1)

Verbraucher haben bei Verträgen, die im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen werden, ein Rücktrittsrecht nach dem Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG). Da vego.tech kein Geschäftslokal hat, gilt das für alle Verträge mit Verbrauchern. Dafür gilt die folgende Belehrung.

(2)

Rücktrittsrecht. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (vego.tech, Marian Moritz Hildebrand, Landstraßer Hauptstraße 55⁠–⁠57, 1030 Wien, Telefon +43 676 486 70 25, E-Mail hello@vego.tech) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

(3)

Folgen des Widerrufs. Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

(4)

Vorzeitiger Beginn. vego.tech beginnt mit der Reparatur vor Ablauf der Rücktrittsfrist nur, wenn der Verbraucher dies ausdrücklich verlangt, etwa in seiner schriftlichen Annahme des Kostenvoranschlages. Ihr Widerrufsrecht erlischt mit der vollständigen Reparatur, wenn Sie den vorzeitigen Beginn verlangt und bestätigt haben, dass Sie wissen, dass Sie Ihr Widerrufsrecht mit der vollständigen Vertragserfüllung verlieren (§ 18 Abs. 1 Z 1 FAGG). Widerrufen Sie vorher, zahlen Sie den Anteil der bereits erbrachten Leistung (Abs. 3).

(5)

Nach einem Widerruf sendet vego.tech ein eingesendetes Gerät auf eigene Kosten an den Kunden zurück; ein übergebenes Gerät steht beim nächsten Termin zur Abholung bereit.

XIV Absage von Terminen

(1)

Termine zum Vorbeibringen können kostenfrei abgesagt oder verschoben werden. vego.tech bittet um Absage bis spätestens 6 Stunden vor dem Termin per Telefon oder E-Mail.

(2)

Vor-Ort-Termine (Unternehmer): Absagen sind bis zwei Werktage vor dem vereinbarten Termin kostenfrei. Bei späterer Absage wird ein pauschaler Aufwandsersatz in Höhe von 59,– Euro (netto) verrechnet.

(3)

Hat vego.tech für einen angenommenen Auftrag auf Wunsch des Kunden gesondert Ersatzteile bestellt und tritt der Kunde danach vom Vertrag zurück, ohne dass ihm ein gesetzliches Rücktrittsrecht zusteht, werden ihm die Kosten dieser Ersatzteile in Rechnung gestellt. Das Rücktrittsrecht nach XIII bleibt unberührt.

XV Teilungültigkeit

(1)

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam.

(2)

Gegenüber Unternehmern tritt an die Stelle der unwirksamen Bestimmung jene zulässige Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

XVI Geräte-Retter-Prämie

(1)

vego.tech ist Partnerbetrieb der Geräte-Retter-Prämie des Bundes. Voraussetzungen, Höhe und Auszahlung richten sich nach den Förderbedingungen der Förderstelle.

(2)

Der Kunde erstellt den Bon selbst und legt ihn vor der Reparatur vor, indem er vego.tech die Bon-Nummer bekanntgibt. Der Kunde bezahlt die Reparatur vollständig. vego.tech reicht Bon und Rechnung bei der Förderstelle ein; die Förderung zahlt die Förderstelle direkt an den Kunden aus.

(3)

Über die Förderung entscheidet die Förderstelle. vego.tech haftet nicht für eine Ablehnung, es sei denn, vego.tech hat einen Fehler bei der Einreichung zu vertreten.

(4)

Gibt der Kunde unrichtige Daten an oder nimmt er die Förderung missbräuchlich in Anspruch, haftet er vego.tech für daraus entstehende Schäden.

XVII Sonstiges

(1)

Die Anfechtung eines mit vego.tech geschlossenen Vertrages wegen Irrtums ist für Kunden, die Unternehmer sind, ausgeschlossen.

(2)

Kunden, die Unternehmer sind, dürfen Rechte und Ansprüche aus Verträgen mit vego.tech nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von vego.tech abtreten.

XVIII Anzuwendendes Recht und Gerichtsstand

(1)

Auf alle Verträge mit vego.tech ist österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts anzuwenden.

(2)

Haben Sie den Auftrag als Verbraucher erteilt und zum Zeitpunkt des Auftrags Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Staat, bleibt die Anwendung zwingender Verbraucherschutzbestimmungen dieses Staates unberührt.

(3)

Gerichtsstand für Unternehmer ist das sachlich zuständige Gericht in Wien.

(4)

Für Klagen gegen Verbraucher ist das Gericht zuständig, in dessen Sprengel der Verbraucher seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat (§ 14 KSchG).

Anh. Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

An: vego.tech, Marian Moritz Hildebrand, Landstraßer Hauptstraße 55⁠–⁠57, 1030 Wien, hello@vego.tech

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*):

Bestellt am (*) / erhalten am (*):

Name des/der Verbraucher(s):

Anschrift des/der Verbraucher(s):

Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier):

Datum:

(*) Unzutreffendes streichen.