Batteriegesetz

Hinweispflicht Batteriegesetz

Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien oder Akkus, oder Geräten, die mit Batterien oder Akkus betrieben werden, sind wir als Dienstleister gemäß dem Batteriegesetz verpflichtet, über diesbezügliche Regelungen und Pflichten zu informieren:
 
Altbatterien dürfen nicht in den Hausmüll gegeben werden. Verbraucher sind gesetzlich verpflichtet, Batterien zu einer geeigneten Sammelstelle beim Handel oder der Kommune zu bringen. Die Abgabe ist für Sie kostenlos. Sie können Ihre gebrauchten Batterien auch an uns im Rahmen der Reparaturdienstleistung übergeben.
 
Altbatterien enthalten möglicherweise Schadstoffe oder Schwermetalle, die der Umwelt und der Gesundheit schaden können. Außerdem enthalten Batterien wertvolle Rohstoffe, die wieder verwertet werden.
Die durchgestrichene Mülltonne bedeutet: Batterien und Akkus dürfen nicht in den Hausmüll. 
Die Zeichen unter den Mülltonnen stehen für:
  • Pb: Batterie enthält Blei
  • Cd: Batterie enthält Cadmium
  • Hg: Batterie enthält Quecksilber
Sie haben die Möglichkeit, diese Informationen auch nochmals in den Begleitpapieren der Warenlieferung oder in der Bedienungsanleitung des jeweiligen Geräteherstellers nachzulesen.
Weitere Hinweise zum Batteriegesetz finden Sie auf der Website der Wirtschaftskammer Österreich.

ELEKTRO- UND ELEKTRONIKGERÄTEGESETZ (EAG-VO)

Das Symbol für die getrennte Sammlung von Elektro- und Elektronikgeräten stellt eine durchgestrichene Abfalltonne auf Rädern dar. Die Entsorgung dieser Elektrogeräte im Hausmüll ist nach dem EAG-VO (Elektroaltgeräteverordnung) verboten! Sie sind als Verbraucher zur Entsorgung über die örtlichen Sammel- und Rückgabesysteme der Kommune verpflichtet. Verbraucher können Ihre Elektro-Altgeräte kostenlos bei einer der kommunalen Sammelstellen abgeben.
Informationen zum Elektro- und Elektronikgerätegesetz finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft: www.bmlfuw.gv.at